Neuropsychologische Gutachten

Wenn fraglich ist, ob eine gewisse kognitive Leistungsminderung vorliegt oder ob eine kognitive Störung mit einem bestimmten Vorfall zusammenhängt, wird ein neuropsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Meist als Zusatzgutachen zu einer neurologischen Begutachtung werden in einer einmaligen, mehrstündigen Untersuchung bestimmte neuropsychologische Bereiche begutachtet und fachlich fundiert bezüglich einer Fragestellung beurteilt. 

Die Auftraggeber für ein solches Gutachten können unterschiedlich sein, häufig handelt es sich um Berufsgenossenschaften oder die Deutsche Rentenversicherung. 

Bei Fragen zum Thema neuropsychologisches Gutachten dürfen Sie mich gerne kontaktieren.

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